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   LG Arnsberg, 05.07.2002 - 1 O 32/02   

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https://dejure.org/2002,16366
LG Arnsberg, 05.07.2002 - 1 O 32/02 (https://dejure.org/2002,16366)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 05.07.2002 - 1 O 32/02 (https://dejure.org/2002,16366)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 05. Juli 2002 - 1 O 32/02 (https://dejure.org/2002,16366)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sittenwidrigkeit des Ausschlusses eines Kündigungsrechts im Gesellschaftsvertrag einer Rechtsanwaltssozietät; Bindungsdauer eines Sozietätsvertrages; Mögliche Erarbeitung eines Pensionsanspruchs; Ergänzende Vertragsauslegung und Kündigungsmöglichkeit mit angemessener ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus LG Arnsberg, 05.07.2002 - 1 O 32/02
    Dementsprechend vertritt die höchstrichterliche Rechtsprechung bezüglich eines Wettbewerbsverbotes, dass der seine Rechtsanwaltspraxis veräußernde Rechtsanwalt zugunsten des Erwerbers vertraglich eingeht, die Ansicht, dass es sich mit dem Zweck des Anwaltsberufes nur in begrenztem Umfang verträgt, örtliche, zeitliche oder gegenständliche Beschränkungen der Berufsausübung zuzulassen (BGH, NJW 1986, 2944, 2945).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 27/65

    Stille Gesellschaft - Fehlen der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus LG Arnsberg, 05.07.2002 - 1 O 32/02
    Bei Beurteilung dieser Rechtslage verkennt die Kammer ebenfalls nicht, dass der BGH in früheren Jahren ausgeführt hat, eine Bindung der Gesellschafter von bis zu 30 Jahren könne als unbedenklich angesehen werden (BGH, WM 1967, 315, 316).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1998 - U (Kart) 20/98
    Auszug aus LG Arnsberg, 05.07.2002 - 1 O 32/02
    Im übrigen haben sich die Anschauungen im Hinblick auf die Bedeutung des Art. 12 GG entscheidend gewandelt, was auch aus der von den Parteien mehrfach zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30.06.1998 (WuW 1998, 1079 ff.) hervorgeht, in der es heißt, eine Bindungsdauer von in einer Sozietät verbundenen Rechtsanwälten von über 12 Jahren werde auf jeden Falls als zu lang zu bewerten sein.
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